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09/02/2010
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Ukraine: Ministerpräsidentin Timoschenko für Wiederherstellung der Regierungskoalition mit dem Juschtschenko-Block


AUTOR:  Hans-Jürgen FALKENHAGEN & Brigitte QUECK


Frau Timoschenko hat auf die am 2. bis 3. September 2008 zusammen mit der Opposition im Parlament mit einer Über-Zweidrittelmehrheit beschlossenen Gesetze zur Einschränkung der Vollmachten des Staatspräsidenten teilweise verzichtet.

Am Donnerstag, den 2. Oktober, hatten die Abgeordneten des Timoschenko-Blocks im Kiewer Parlament (der Werchowna Rada) zwar den eingebrachten Antrag des Staatspräsidenten zur Aufhebung des am 2. September beschlossenen Änderungsgesetzes zum Gesetz über das Ministerkabinett mit  Mehrheit abgelehnt (es stimmten  152 Stimmen des Timoschenko-Blocks von 156 Abgeordneten für diesen Antrag).

Das heißt, zusammen mit den Stimmen des Blocks „Unsere Ukraine-Selbstverteidigung des Volkes“ (72 Abgeordnete) stimmten 224 Abgeordnete des 450- köpfigen Parlaments für die am 2. und 3. September eingebrachten Gesetze zur Einschränkung der Macht des Staatspräsidenten.  Erforderlich gewesen wäre eine Mehrheit von mindestens 226 Abgeordneten. Das Veto des Staatspräsidenten hätte mit der erforderlichen Parlamentsmehrheit von mindestens 301 Stimmen (Zweidrittelmehrheit) überstimmt werden müssen.

Der Parlamentsvorsitzende Jazenjuk verkündete daraufhin die Gültigkeit des Präsidentenvetos und die Annullierung des Änderungsgesetzes über das Ministerkabinett. Mit den Stimmen der Partei der Regionen, der Kommunistischen Partei und des Litwin-Blocks hätte Frau Timoschenko das Präsidentenveto leicht zu Fall bringen können. Sie verzichtete aber auf diese Möglichkeit.

Eine analoge Situation ergab sich im Kiewer Parlament am 2. Oktober bei der Abstimmung über den Antrag des Staatspräsidenten zum Gesetz über eine provisorische Untersuchungskommissionen des Parlaments (es ging u. a. um den Georgienkrieg und die Verwicklung der Ukraine in diesen). Für den Präsidentenantrag stimmten nur 225 Abgeordnete (72  des Juschtschenko-Blocks und 153 des Timoschenko-Blocks).

Da aber auch hier das Präsidentenveto nicht mit einer Über-Zweidrittel-Mehrheit abgeschmettert worden war, konnte der Parlamentsvorsitzende ebenfalls die Kassierung des entsprechenden Gesetzes verkünden. Der Antrag des Staatspräsidenten betreffs der Aufhebung der Gesetze über die Befugnisse des Verfassungsgerichts und des Gesetzes über den Sicherheitsdienst (Geheimdienstes) betreffs  Ernennung und Abberufung der Leitung des Sicherheitsdienstes sowie der Änderung von Gesetzen  über die exekutiven Befugnisse der Vorsitzenden der örtlichen und regionalen Verwaltungsorgane wurde mit der verfassungsmäßigen einfachen Mehrheit von 226 Stimmen einschließlich der Stimmen des Timoschenko-Blocks angenommen. Auch hier hätte das Präsidentenveto mit den Stimmen der Oppositionsparteien überstimmt werden können.

Keine parlamentarische Mehrheit fand der Antrag des Staatspräsidenten zur Annullierung der am 19. September mit über 301 Stimmen beschlossenen Gesetzes  über ein allukrainisches Referendum (es hat eine entscheidende Bedeutung für einen NATO-Beitritt der Ukraine durch ein Volksreferendum). und der Antrag über die Annullierung des ebenfalls am 19. September beschlossenen Gesetzes über den Staatsdienst, die  eine Gleichberechtigung der russischen neben der ukrainischen Sprache als Staatssprache vorsieht. Zu diesen Fragen stand dem Staatspräsidenten lt. ukrainischer Verfassung auch kein Vetorecht zu. Verfahrensfragen eines Impeachmentverfahrens gegen den Staatspräsidenten standen am 2. Oktober  nicht zur Abstimmung.  

Wenn sich auch der Staatspräsident nicht im vollen Maße gegen Frau Timoschenko durchgesetzt hat, ist diese doch in wichtigen Fragen offenbar auf westlichen Druck eingeknickt. Noch kurz vorher war Staatspräsiden Juschtschenko mit USA-Präsiden Bush zusammengetroffen. Danach hatte die westliche Seite auch mit Frau Timoschenko verhandelt.


Juschtschenko bei Gordon Brown in London am 6. Oktober 2008. ALASTAIR GRANT/AP Photo

 

Der ukrainische Staatspräsident selbst verzichtete vorerst auf ein Dekret zur Auflösung des Parlaments nach Ablauf der in der Verfassung vorgegebenen 30-Tage Frist für die Bildung einer neuen Koalition (diese wäre spätestens zum 7. Oktober bis 10 Oktober abgelaufen) und ebenso auf die Anberaumung von sofortigen Neuwahlen. Neuwahlen hätte der Juschtschenko-Block, wenn es demokratisch zugegangen wäre, ohnehin haushoch verloren.

Die nächste Sitzung des Ukrainischen Parlaments soll am  7. Oktober 2008 stattfinden. Nach einer Stellungnahme des 1. Stellvertreters des Parlamentsvorsitzenden, O. Lawrinowitsch, vom 3. Oktober will sich das ukrainische Parlament nicht vor der Konstituierung eines neu gewählten Parlaments auflösen. Dafür würde erst der Tag des Zusammentritts eines neu gewählten Parlaments gelten, erklärte er. Nach Angaben ukrainischer Medien gilt die ukrainische Regierungskrise noch nicht als gelöst. Ernsthafte Verhandlungen über die Wiederherstellung der Koalition wolle der Block „Unsere Ukraine-Selbstverteidigung des Volkes“ mit dem Timoschenko-Block erst nach Erfüllung aller von Juschtschenko gestellten Vorbedingungen aufnehmen.

Der Staatspräsident zögert  auch noch, das Parlament aufzulösen, die Timoschenko-Regierung per Dekret zu entlassen und unter Ausnahmebedingungen zu regieren. Frau Ministerpräsidentin Timoschenko war am Donnertag den 2. Oktober in Moskau  mit dem russischen Ministerpräsidenten Putin zu Verhandlungen über die Zusammenarbeit auf dem Energiesektor und über den Gaspreis zusammengetroffen. Dabei hatte Moskau der Ukraine das Zugeständnis gemacht, den Gaspreis nur in Etappen auf Weltniveau anheben zu wollen.  Die Ukraine kauft derzeit russisches Erdgas zum ermäßigten Preis (GUS-Preis) von 250 US-Dollar pro Tausend Kubikmeter, während es sonst gegenüber Westeuropa einen Weltmarktpreis von 500 US-Dollar berechnet.

Quellen: www.rada.kiev.ua  vom 3. u. 4. Oktober 2008 (Berichte über die Tagungen des Parlaments) und Vjesnik, Zagreb,vom 4. Oktober 2008 über den russischen Gaspreis.

Timoschenko bei Medvedev in Moskau am 2. Oktober 2008. Dmitry Astakhov/AP Photo  

   

Die Beiwörter des Präsidenten

"Vor den Verhandlungen habe unsere Energiesektoren energisch zusammengearbeitet" - fuegte Wladimir Putin hinzu - und auch koöperschaftlich ( mit anderen Worten : besagte  Koerpeschaften  haben körperschaftlich gearbeitet.)

Nun müssen unsere beiden Premiers  nur noch premierlich  zusammenzuarbeiten.

Aus der Reportage von Andrjej Kolesikov ueber das Treffen zwischen Timoschenko und Putin, Kommersant’.

 

 

Die Substantive des Präsidenten : Masurik(мазурик)

 

 

Also fuhr Julja am 2. Oktober nach Moskau, um  sich dort mit Putin und Mjedwjedjev zu treffen.

Dabei war sie aber auch auf Tour, nur musste ihr Flugzeug  kehrt machen und nach Kiew fahren, ein dringendes Geschöft nötigte ihn dazu..

 Inzwischen war der Jet der gnädigen Frau Timoschenko schon flugbereit und flog nach Moskau.

Als er aber in Moskau landete, wurde er von der Juschtschenko-Brigade beschlagnahmt - und es blieb Julja nichts mehr übrig, als mit einem Passagierflug nach Kiew zurückzukehren.

Putin liess sich die Gelengenheit nicht nehmen, Juschtschenko in der anschliessenden Pressekonferenz entsprechend zu rügen, und nannte ihn schlichtweg "jenen Masurik, der das Flugzeug entfuhr"  (Ein Masurik ist ein kleiner Bandit, ein kleiner Schurke):



Quelle: die Autoren

Originalartikel veröffentlicht am 5. Oktober 2008 

Über die Autoren

Dr. Hans-Jürgen Falkenhagen und Brigitte Queck sind Mitarbeiter von Tlaxcala, dem Übersetzernetzwerk für sprachliche Vielfalt. Dieser Artikel kann frei verwendet werden unter der Bedingung, daß der Text nicht verändert wird und daß sowohl die Autoren als auch die Quelle genannt werden.

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IM BAUCH DES WALFISCHES: 05/10/2008

 
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